📌 1. Was ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)?
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (kurz Self-Determination Act bzw. Selbstbestimmungsgesetz, SBGG) ist ein neues Bundesgesetz in Deutschland, das die bisherigen Vorschriften zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen radikal vereinfacht hat.
🧾 Wichtigste Punkte:
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Das alte Transsexuellengesetz (TSG) wurde abgeschafft und durch das SBGG ersetzt.
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Eine Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen erfordert keine medizinischen Atteste, Gutachten oder gerichtliche Entscheidungen mehr.
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Die Änderung erfolgt durch einfache Erklärung der betroffenen Person beim Standesamt.
📋 2. Verfahren zur Personenstands- und Namensänderung
🔹 Wer kann beantragen?
Grundsätzlich jede Person, deren Geschlechtseintrag oder Vorname nicht dem entspricht, was sie selbst als ihre Geschlechtsidentität empfindet – darunter
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transgeschlechtliche Personen
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intergeschlechtliche Personen
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nicht-binäre Personen
📍 Auch Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können die Änderung vornehmen, wenn sie in Deutschland dauerhaft wohnen.
🔹 Wie läuft der Antrag ab?
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Erklärung:
Die Person legt beim zuständigen Standesamt eine schriftliche Erklärung mit Selbstangabe ab, dass sie ihren Geschlechtseintrag und/oder Vornamen ändern möchte. -
Wartefrist:
Zwischen Abgabe der Erklärung und Wirksamwerden der Namens- und Personenstandsänderung müssen drei Monate liegen. -
Gültigkeit und Dokumente:
Nach Ablauf der Frist wird der neue Geschlechtseintrag und/oder Vorname in das Geburtenregister übernommen und kann in Ausweisen, Reisepässen etc. umgesetzt werden.
🛇 Eine rückwirkende Änderung ist nicht vorgesehen – Änderungen wirken in der Regel erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie im Register wirksam werden.
👶 3. Minderjährige und rechtliche Vertretung
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Unter 14 Jahren: Die Erklärung darf nur durch die gesetzlichen Vertreter (meist Eltern) abgegeben werden.
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Ab 14 Jahren: Jugendliche können selbst eine Erklärung abgeben, benötigen aber die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.
– Wird die Zustimmung verweigert, kann das Familiengericht sie ersetzen, wenn der Änderung das Kindeswohl nicht entgegensteht.
🔄 4. Wechselwirkung mit anderen Gesetzen
📍 Das SBGG hat Auswirkungen auf mehrere einschlägige Rechtsbereiche:
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Einmal geändert, bleibt der neue Geschlechtseintrag und Name mindestens ein Jahr verbindlich, bevor erneut eine Änderung möglich ist.
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Das Gesetz untersagt die unbefugte Offenlegung früherer Geschlechtseinträge und Vornamen gegenüber Dritten – andernfalls drohen Bußgelder.
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Gleichzeitige Änderungen in anderen gesetzlichen Registern (z. B. Passgesetz, Personenstandsgesetz) werden erleichtert bzw. angepasst.
🆚 5. Vergleich zur früheren Rechtslage (TSG)
Vor dem SBGG (bis 31.10.2024) galt das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG):
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Gerichtliche Verfahren waren erforderlich.
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Es mussten zwei psychiatrische Gutachten vorgelegt werden.
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Änderungen nahmen häufig Monate bis Jahre in Anspruch.
Mit dem SBGG entfällt dieses komplexe und oft als entwürdigend empfundene Verfahren vollständig.
📌 6. Praxis & Auswirkungen
🔎 Seit dem Inkrafttreten nutzen viele Menschen das neue Verfahren:
In verschiedenen Regionen wurden bereits hunderte oder tausende Personenstandsänderungen vorgenommen, teils auch bei Jugendlichen.
⚖️ Gleichzeitig gibt es gesellschaftliche und politische Debatten über mögliche Missbrauchsrisiken oder Schutz von vulnerablen Gruppen, wie z.B. in Justizkreisen diskutiert.
🧾 Zusammenfassung – Kernpunkte
| Thema | SBGG (seit Nov 2024) |
|---|---|
| Verfahren | einfache Erklärung beim Standesamt |
| Gerichtliche Beteiligung | ❌ nicht erforderlich |
| Psychologische Gutachten | ❌ nicht erforderlich |
| Minderjährige | ja, mit Bedingungen |
| Wartezeit | 3 Monate |
| Bußgelder bei Offenlegung früherer Daten | ja |
Erklärung zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrag
Namen- und Personenstandsänderung
(über 18 Jahren)
Namen- und Personenstandsänderung
(14 - 17 Jahren)
Namen- und Personenstandsänderung
(unter 14 Jahren)